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Eine Statusänderung stellt eine Änderung des Tumorstatus zum vorherigen Zustand dar. Das kann beispielsweise das Auftreten eines Rezidivs, einer Fernmetastasierung oder das therapierelevante Voranschreiten der Erkrankung sein, aber auch die mit Abstand zur Therapie im Re-Staging ermittelte Einschätzung des Therapieerfolges nach definitiver Strahlen- oder systemischer Therapie, z.B. Voll- oder Teilremissionen.
Bei einer Statusmeldunggab es keineÄnderung des Tumorstatus zum vorherigen Zustand, z.B. wenn die Nachsorgeuntersuchungen keine Änderung ergeben haben wesentliche Veränderung zum vorherigen Status der Erkrankung (=zum Zeitpunkt der vorherigen Meldung). Wenn der Patient in dieser Situation nicht tumorfrei ist, dann ist "keine Änderung" zu verwenden, weil "keine Änderung" immer von bestehender Krankheitsaktivität ausgeht. Bei weiterbestehender Vollremission ist je nachdem "Vollremission" bzw. "Vollremission mit residualen Auffälligkeiten" zu verwenden.
Bei Verlaufsmeldungen sind insbesondere landesrechtliche Vorgaben bzgl. Zeitpunkt, Häufigkeit und Anlass zu beachten.
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Bitte beachten sie auch die Hinweise zu den ID Feldern.