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Auf der Grundlage des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes treffen die Krebsregister nach § 65c Absatz 1a SGB V die notwendigen Festlegungen zur technischen, semantischen, syntaktischen und organisatorischen Interoperabilität für die elektronische Übermittlung. Die Krebsregister haben hierzu das IT-Netzwerk der Plattform § 65c beauftragt, den Leitfaden zu erstellen und herauszugeben. Das IT-Netzwerk arbeitet dabei eng mit ADT e.V., GEKID e.V. und der AG-Daten zusammen, die die inhaltlichen Vorgaben aufgestellt haben, die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind und bei der Spezifikation berücksichtigt wurden. Unterstützt wird das IT-Netzwerk von Herrn Dr. Altmann (GTDS) und Herrn Wronka (IT-Choice AG), die die Melderportale und in vielen Fällen auch die jeweiligen Registeranwendungen für die klinischen Krebsregister mitentwickeln. Der hier vorliegende Leitfaden ist mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen ins Benehmen gesetzt worden. Die jetzige Version ist eine neue Fassung, die am 1. März 2022 nach einer Kommentierungsphase als beschlossene Spezifikation veröffentlicht und bereits im am 12. Dezember 2022 ins Interoperabilitätsverzeichnis (vesta) eingestellt worden ist.

Beteiligte Krebsregister

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